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Florian Hallinger - Brigitte Lüftenegger - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

3 Aufbringung der Mittel – Beitragsrecht

Die Mittel der Kranken- und Pensionsversicherung sind gem § 22 BSVG durch Beiträge der Versicherten und durch einen Beitrag des Bundes aufzubringen. Die Mittel der Unfallversicherung setzen sich vorwiegend aus Betriebsbeiträgen und Zuschlägen zum Unfallversicherungsbeitrag im Rahmen grundsteuermessbetragsabhängiger Beiträge sowie sonstigen Beiträgen und Einnahmen zusammen.

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