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Neu Dokument-ID: 938811

Christoph Wolfesberger - Patrick Majcen | Praxiswissen | Fachbeitrag

6 Ausrüstung

Im landwirtschaftlichen Verkehr sind folgende Ausrüstungsgegenstände mitzuführen:

Allgemein

  • Zugmaschine, Motorkarren und selbstfahrende Arbeitsmaschine:
    • Ein Pannendreieck
    • Eine Warnkleidung (zB reflektierende Warnweste)
    • Ein Verbandspaket
    • Über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht ein Unterlegskeil
    • Bei einer Entfernung zum dauernden Standort des Fahrzeuges von mehr als 10 km der Führerschein und der Zulassungsschein
  • Anhänger:
    • Über 750 kg höchst zulässigem Gesamtgesicht einen Unterlegkeil
    • Bei einer Entfernung zum dauernden Standort des Fahrzeuges von mehr als 10 km und der Zulassungsschein

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