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Ulrike Österreicher | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.1 Kündigung

Eine Kündigung ist die einseitige Willenserklärung des Dienstgebers oder des Dienstnehmers das Dienstverhältnis beenden zu wollen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Einhaltung von Kündigungsfrist und Kündigungstermin. Als Kündigungsfrist bezeichnet man die Zeit, die zwischen Erklärung und tatsächlicher Auflösung des Dienstverhältnisses jedenfalls verstreichen muss. Längere Zeiträume sind immer möglich. Kündigungstermin ist der letzte Tag des Dienstverhältnisses. Der Kündigungstermin wird oftmals von Gesetz oder Kollektivvertrag vorgegeben (zB der Monatsletzte).

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