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Alfred Kalkus | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1 Begriff des Erbhofes

Der Erbhof wird in Österreich unterschiedlich gesetzlich definiert.

Erbhof nach dem Anerbengesetz

  • Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb mit Hofstelle
  • Im Eigentum einer natürlichen Personen, Ehegatten oder Elternteil und Kind
  • Durchschnittsertrag kann 1–40 Personen erhalten

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