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Neu Dokument-ID: 941266

Patrick Majcen | Praxiswissen | Fachbeitrag

2 Betriebsanlagenrecht

Meist wird zur Ausübung der gewerblichen Tätigkeit auch eine Betriebsanlage benötigt. Unter einer gewerblichen Betriebsanlage ist jede

  • örtlich gebundene Einrichtung (Gebäude, Räume, Freiflächen, betriebliche Einrichtungen und Anlagen) zu verstehen,
  • die der Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit nicht bloß vorübergehend zu dienen bestimmt ist.

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