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Dokument-ID: 1083631
1.4 Cross Compliance
Die Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) sind in verschiedenen Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union sowie in darauf aufbauenden Bundes- und Landesgesetzen bzw -verordnungen geregelt. Aus dem Naturschutzbereich zählen hierzu insbesondere Bestimmungen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und der Vogelschutz-Richtlinie. Die GAB sind von allen Landwirten einzuhalten, unabhängig davon, ob sie Beihilfen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik erhalten.