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5 Der Umwidmungszuschlag 2025
Neue „Immo-Est“
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025) bringt die österreichische Bundesregierung eine tiefgreifende Neuerung auf den Weg: den so genannten Umwidmungszuschlag. Ziel dieser Maßnahme ist es, die in der Vergangenheit kaum besteuerten enormen Wertsteigerungen bei der Umwidmung von Grundstücken – insbesondere von Grünland in Bauland – stärker steuerlich zu erfassen. Die Regelung ist am 1. Juli 2025 in Kraft getreten und betrifft alle Grundstücksveräußerungen, bei denen die Umwidmung ab dem 1. Jänner 2025 erfolgt ist (zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses war das BBG 2025 noch nicht kundgermacht).