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Dokument-ID: 937547
1 Die Grundzüge des Erb- und Anerbenrechts
Grundsätzliches
Das Erbrecht ist – mit Ausnahme des Anerbenrechts – im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt (§§ 531 ff).
Mit dem Tod erlöschen die persönlichen Rechte (zB Ausgedinge, Wohnrecht). Auch Geldstrafen gehen nicht auf den Erben über. Ansprüche aus Lebensversicherungen stehen unmittelbar dem Bezugsberechtigten zu, ohne dass sie in die Verlassenschaft fallen.