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6.7.3 Eingriffe: Schwanzkupieren und Kastration bei Schweinen
Das Kupieren der Schwänze darf nicht routinemäßig erfolgen, sondern nur dann durchgeführt werden, wenn es erforderlich ist, um weitere Verletzungen an den Ohren oder an den Schwänzen anderer Schweine zu vermeiden. Gemäß Punkt 2.9 der Anlage 5 der 1. THVO sind im Rahmen der Betreuung Maßnahmen zu treffen, um das Risiko für Schwanzbeißen und andere Verhaltensstörungen zu verringern. Das Ziel dabei ist, das Schwanzkupieren zu beenden. Dafür sind die Unterbringung und die Bestandsdichte zu berücksichtigen und gegebenenfalls Unterbringungsbedingungen oder Haltungsformen anzupassen.