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Dokument-ID: 937363
1.1 Einheitsbewertung
Bei der Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe stellt der Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens eine wichtige Grundlage dar. Vom Einheitswert werden unter anderem die Grundsteuer und „Grundsteuerzuschläge“, die Einkommensteuer (bei Vollpauschalierung), die Umsatzsteuerbesteuerungsform, die Grunderwerbsteuer und viele weitere Steuern und Abgaben abgeleitet. Auch die Beitragsgrundlage nach dem BSVG wird im Regelfall vom Einheitswert der bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen abgeleitet.