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2.8 Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR)/Geldflussrechnung und doppelte Buchführung
Nach österreichischem Recht unterscheidet sich die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wesentlich von der doppelten Buchführung in der Art und Weise, wie Geschäftsvorfälle erfasst und dokumentiert werden. Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung, die vor allem von Einzelunternehmern, Freiberuflern und kleinen Unternehmen verwendet wird, die nicht buchführungspflichtig sind, beispielsweise weil ihr Umsatz unter der Grenze von EUR 700.000,– pro Jahr liegt (in zwei aufeinanderfolgenden Jahren). Bei dieser Methode werden lediglich die tatsächlich erhaltenen Einnahmen und tatsächlich geleisteten Ausgaben erfasst, was die Liquiditätslage des Unternehmens direkt widerspiegelt. Rückstellungen, Abschreibungen oder Forderungen werden dabei nicht berücksichtigt, da diese erst dann verbucht werden, wenn tatsächlich ein Zahlungsfluss stattfindet. Im Gegensatz dazu erfordert die doppelte Buchführung, die für Kapitalgesellschaften (zB GmbHs und AGs) sowie für buchführungspflichtige Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben ist, die systematische Erfassung aller Geschäftsvorfälle in einem Soll-und-Haben-System. Sie liefert ein umfassenderes Bild der finanziellen Lage, da sie auch Forderungen, Verbindlichkeiten, Abschreibungen und Rückstellungen berücksichtigt. Die doppelte Buchführung ermöglicht somit eine detaillierte und periodengerechte Gewinnermittlung, während die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung eine einfachere und zeitpunktbezogene Methode darstellt.
Im Rahmen dieser beiden Gewinnermittlungsarten kommen die allgemeinen Regelungen des Steuerrechts zur Anwendung. Statt der Voll- oder Teilpauschalierung kann der Landwirt freiwillig eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder doppelte Buchführung beantragen. Es besteht allerdings eine Bindungsdauer von fünf Jahren.