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Ulrike Österreicher | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.5 Exkurs: Fallweise Beschäftigte

Der Begriff „Fallweise Beschäftigte“ stammt aus dem Sozialversicherungsrecht. Darunter versteht man Personen, die in unregelmäßiger Folge tageweise beim selben Dienstgeber beschäftigt werden, wenn die Beschäftigung für eine kürzere Zeit als eine Woche vereinbart ist. Arbeitsrechtlich handelt es sich um befristete Dienstverträge. Diese enden daher mit Arbeitsende an diesem Tag bzw diesen Tagen, ohne dass es einer weiteren Erklärung des Arbeitgebers bedarf.

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