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Dokument-ID: 1026403
2.9 Fazit zur Nutzung landwirtschaftlicher Flächen
Wenn an der Liegenschaft, auf der eine Freizeitnutzung stattfinden soll, kein gesetzliches Betretungsrecht besteht, kein ersessenes Recht vorliegt und kein Vertrag die Nutzung regelt, ist zwingend die Zustimmung des jeweiligen Grundeigentümers einzuholen.