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Neu Dokument-ID: 937510

Ulrike Österreicher | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.4 Folgen der Beendigung

Dienstzeugnis

Der Dienstgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Dienstverhältnisses dem Dienstnehmer ein schriftliches Zeugnis über die Dauer und Art der Dienstleistung auszustellen. Für den Dienstnehmer nachteilige Anmerkungen sind unzulässig.

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