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Neu Dokument-ID: 945153

Alfred Kalkus | Praxiswissen | Fachbeitrag

6 Gegenleistungen für die Übergabe

Gegenleistungen im Zuge der Übergabe können sein:

  • Übernahme von Schulden
  • Auszahlung der weichenden Kinder
  • Wohnungs- und Ausgedingerechte

Ausgedinge

Das Ausgedinge dient der Altersversorgung. Vor Einführung der Bauernpension (1970) war das Ausgedinge teilweise lebensnotwendig, diese Bedeutung hat es heute nicht mehr. Auf ein Wohnrecht für die Übergeber sollte trotzdem nicht verzichtet werden.

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