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Dokument-ID: 945153
6 Gegenleistungen für die Übergabe
Gegenleistungen im Zuge der Übergabe können sein:
- Übernahme von Schulden
- Auszahlung der weichenden Kinder
- Wohnungs- und Ausgedingerechte
Ausgedinge
Das Ausgedinge dient der Altersversorgung. Vor Einführung der Bauernpension (1970) war das Ausgedinge teilweise lebensnotwendig, diese Bedeutung hat es heute nicht mehr. Auf ein Wohnrecht für die Übergeber sollte trotzdem nicht verzichtet werden.