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Neu Dokument-ID: 937557

Alfred Kalkus | Praxiswissen | Fachbeitrag

2 Gesetzliche Erbfolge

Hat der Erblasser letztwillig nichts verfügt, kommt es zum gesetzlichen Erbrecht der nächsten Verwandten und des Ehegatten.

Die Verwandten erben nach dem Parentelen- oder Liniensystem.

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