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1 Gewerberecht – Einleitung
In der Gewerbeordnung 1994 (iF „GewO“) als eines der ältesten Materiengesetze und als wichtigster Regelungsbereich des Wirtschaftsverwaltungsrechts wird versucht, die erwerbswirtschaftlichen Tätigkeiten in ihren sehr heterogenen Ausgestaltungen in einen einheitlichen Rahmen zu bringen. Durch ihre Vorschriften über den Antritt, die Ausübung und die Beendigung von gewerblich ausgeübten Tätigkeiten wird die Qualifikation der Gewerbetreibenden und somit auch die Qualität der dadurch hervorgekommenen Produkte und Dienstleistungen gesichert. Die Bestimmungen über das Betriebsanlagenrecht sollen zudem Gefahren für Gewerbetreibende selbst, ihre Kunden, Nachbarn oder sonst Betroffene, sowie die Umwelt vermeiden.