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Isabella Bock - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.7 Grundbuch und Grundbuchsverfahren

Vor der Vertragserstellung ist es empfehlenswert, einen aktuellen Grundbuchauszug erstellen zu lassen, dies kann bei Gericht oder einem Notar erfolgen oder auch selbstständig durchgeführt werden, wie etwa über https://justizonline.gv.at/jop/web/grundbuchabfrage.

Praxistipp:

Es ist darauf zu achten, ob links oben am Grundbuchsauszug eine „Plombe“ angemerkt ist, dies bedeutet, dass noch offene, im Rang vorgehende, Gesuche bearbeitet werden. In diesem Fall ist Vorsicht geboten!

KATASTRALGEMEINDE 91105 Doren

EINLAGEZAHL

30

BEZIRKSGERICHT BREGENZ

 

 

Letzte TZ

6028/2002

Plombe

9902/2011

Plombe

9903/2011

Einlage umgeschrieben gemäß Verordnung BGBl II Nr XXX/2012 am 22.11.2011

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