© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 938436

Isabella Bock - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1 Grunderwerbsteuer

Beim unentgeltlichen sowie beim entgeltlichen Erwerb von Grundstücken ist eine Grunderwerbsteuer zu entrichten. Je nach Art des Erwerbes kommt grundsätzlich bei der unentgeltlichen Übertragung der begünstigte Stufentarif und beim entgeltlichen Erwerb der Regelsteuersatz zur Anwendung. Die Grunderwerbsteuer wird grundsätzlich von der Gegenleistung bemessen. In bestimmten Fällen ist als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer der so genannte Grundstückswert oder der Einheitswert heranzuziehen. Bei Erwerbsvorgängen im Familienkreis von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken gilt der gem § 6 Abs 1 Z 1 GrEStG Einheitswert als Bemessungsgrundlage.

Der Grundstückswert gem § 6 Abs 4 GrEStG ist entweder

  • die Summe des hochgerechneten (anteiligen) dreifachen Bodenwertes und des (anteiligen) Wertes des Gebäudes oder
  • ein von einem geeigneten Immobilienpreisspiegel abgeleiteter Wert (abzüglich eines eventuellen Abschlags).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Rechtshandbuch Land- und Forstwirtschaft in unserem Shop! Zum Shop