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1.1.2 Hauptfeststellung 2023 und danach
Mit dem Jahr 2023 wird die periodische Hauptfeststellung der Einheitswerte beendet. In die Bewertung der pauschalen Einheitswerte sollen künftig nur mehr klimatische Veränderungen, jedoch keine neuen Ertragslagen mehr einfließen. Dies liegt daran, dass bereits in der jüngeren Vergangenheit keine wesentliche Veränderung der wirtschaftlichen Ertragsverhältnisse mehr eingetreten ist. Aus diesem Grund wurde aus Gründen der Vereinfachung der Finanzverwaltung eine automatisierte Durchführung der Hauptfeststellung beschlossen. Dadurch wird auch die große Menge an Bescheiden obsolet. Dafür werden wesentliche klimatische Veränderungen bei der anstehenden Hauptfeststellung bis 2023 berücksichtigt.