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3.1.3 Innergemeinschaftliche Lieferungen und innergemeinschaftlicher Erwerb
Umsatzsteuerpauschalierte Landwirte können keine steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Lieferungen ausführen, weil diese Regelungen für sie nicht zur Anwendung kommen. Liefert daher ein umsatzsteuerpauschalierter Landwirt an einen anderen Unternehmer in das EU-Ausland, hat er 13 % Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen, wobei die UID-Nummer des umsatzsteuerpauschalierten Landwirtes anzugeben ist. Die Umsatzsteuer muss nicht an das Finanzamt abgeführt werden. Der Landwirt muss zur Ausführung der innergemeinschaftlichen Lieferung eine UID-Nummer beantragen und danach eine zusammenfassende Meldung abgeben.