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1 Verkehrsrecht in der Land- und Forstwirtschaft
Einleitung
Denkt man an land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, hat man primär die Arbeiten mit einer Zugmaschine oder einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine am Feld im Sinn. Da die Flächen jedoch erstmal erreicht werden, oder bspw die geernteten Produkte zum Landesproduktenhändler oder zum Verkaufsstand gebracht werden müssen, ist ihre Teilnahme am Straßenverkehr unumgänglich. Damit sind auch die für alle am Straßenverkehr Teilnehmenden geltenden Regelungen zu beachten, wobei neben der Straßenverkehrsordnung als zentrale Rechtsquellen das Kraftfahrgesetz (iF „KFG“) und die Kraftfahr-Durchführungsverordnung (iF „KDV“) Anwendung finden.