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Adelheid Gerl | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1 EU-Lebensmittelinformationsverordnung

Ziele, Anwendungsbereich

Die österreichische Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993 (LMKV) wurde mit 13.12.2014 durch die VO (EU) 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (LMIV) abgelöst. Die Anforderungen der LMIV gelten für sämtliche vorverpackte Lebensmittel, die für den Endverbraucher bestimmt sind. Verantwortlich für die Information ist der Lebensmittelunternehmer, unter dessen Namen das Lebensmittel vermarktet wird.

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