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Dokument-ID: 945124
4.3 Leistungen der Unfallversicherung
Die Unfallversicherung trifft Vorsorge für die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, für die erste Hilfeleistung bei Arbeitsunfällen sowie für die Unfallheilbehandlung, den Ausgleich des Arbeitsausfalls im land(forst)wirtschaftlichen Betrieb, die Rehabilitation von Versehrten, welche medizinische, berufliche und soziale Maßnahmen umfasst, und die Entschädigung nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten (§ 148 Abs 1 BSVG).