© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1176807

Fabiana Scheibenreif - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3 Luftfahrtgesetz

Solar- und Photovoltaikanlagen sind bis zu einer Anlagengröße von 100 m² von der Bewilligungspflicht ausgenommen. Ab einer Anlagengröße über 100 m² ist eine Bewilligung erforderlich (§ 94 Abs 4 Luftfahrtgesetz). Bei der Errichtung von PV-Anlagen innerhalb der festgelegten „Sicherheitszonen“ ist für diese Anlagen der Stand der Technik zur Beurteilung möglicher Blendungen einzuhalten.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Rechtshandbuch Land- und Forstwirtschaft in unserem Shop! Zum Shop