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11.2.2 Maschinenhalle
Maschinenhallen sind für die Betriebsentwicklung einer Hofstelle unentbehrlich. Sie dienen zum Unterstellen von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen und Geräten. Die Ausmaße sind häufig beträchtlich, weil auch eine gewisse Rangiermöglichkeit mit landwirtschaftlichen Gespannen in der Halle gegeben sein muss. Maschinenhallen werden über die Bauordnung genehmigt. Im Falle von Nachbareinwendungen geht es vor allem um mögliche Lärmemissionen. Größer werdende Maschinenhallen werden häufig mit steigenden Lärmemissionen und erhöhtem Kraftfahrverkehr auf der Hofstelle verbunden.