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Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

9 Maul- und Klauenseuche in Österreich – Rechtlicher Rahmen und aktuelle Entwicklungen

Rechtlicher Rahmen auf EU-Ebene

Die Maul- und Klauenseuche (MKS) zählt zu den gefährlichsten Tierseuchen und wird in der Europäischen Union als Tierseuche der Kategorie A eingestuft. Rechtsgrundlage für die Bekämpfung ist vor allem die Verordnung (EU) 2016/429, bekannt als „EU-Tiergesundheitsrecht“ oder Animal Health Law (AHL). Diese EU-Verordnung gilt seit dem 21. April 2021 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und schafft einheitliche Regeln für die Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen. Darin ist die MKS als hochansteckende, anzeigepflichtige Tierseuche gelistet. Ergänzend regeln EU-Durchführungsverordnungen (etwa die Delegierte Verordnung (EU) 2020/687) die konkreten Bekämpfungsmaßnahmen für Seuchen der Kategorie A, zu denen auch die MKS zählt.

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