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Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV)
- § 1. Ziele und Begriffsbestimmungen
- § 2. Zeiträume, in denen stickstoffhältige Düngemittel nicht auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ausgebracht werden dürfen
- § 3. Verfahren für das Ausbringen von stickstoffhältigen Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Nutzflächen
- § 4. Ausbringen von stickstoffhältigen Düngemitteln auf wassergesättigten, überschwemmten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden
- § 5. Bedingungen für das Ausbringen von stickstoffhältigen Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Nutzflächen in der Nähe von Wasserläufen
- § 6. Fassungsvermögen und Bauweise von Behältern zur Lagerung von Wirtschaftsdünger
- § 7. Begrenzung für das Ausbringen von stickstoffhältigen Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Nutzflächen
- § 8. Betriebsbezogene Aufzeichnungsverpflichtungen
- § 9. Verstärkte Aktionen für in Gebieten gemäß Anlage 5 gelegene Betriebe
- § 10. Besondere Vorgaben für die Gewässeraufsicht
- § 11. Umsetzungsklausel
- § 12. Inkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
- Anlage 5