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Dokument-ID: 946860
10 Notwege- und Bringungsrecht
Rechtliche Grundlagen für so genannte Bringungsrechte
Mitunter sind Eigentümer von Grundstücken vor das Problem gestellt, dass ihr Grundstück keine oder nur eine unzulängliche Wegeverbindung mit dem öffentlichen Wegenetz aufweist. Für solche Fälle gibt es Möglichkeiten aufgrund verschiedener Rechtsgrundlagen entweder einen Notweg bzw so genannte Bringungsrechte einzuräumen.