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Neu Dokument-ID: 1176813

Fabiana Scheibenreif - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1.4 Oberösterreich

Im Grünland dürfen grundsätzlich nur Bauwerke und Anlagen errichtet werden, die nötig sind, um dieses „bestimmungsgemäß“ zu nutzen. Darüber hinaus dürfen freistehende PV-Anlagen im Grünland nur errichtet werden, wenn eine entsprechende Sonderausweisung im Flächenwidmungsplan die Errichtung zulässt (§ 30a Abs 3 Oö. ROG). Ausgenommen sind freistehende PV-Anlagen mit einer Modulfläche bis 50 m².

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