© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1176813
3.1.4 Oberösterreich
Im Grünland dürfen grundsätzlich nur Bauwerke und Anlagen errichtet werden, die nötig sind, um dieses „bestimmungsgemäß“ zu nutzen. Darüber hinaus dürfen freistehende PV-Anlagen im Grünland nur errichtet werden, wenn eine entsprechende Sonderausweisung im Flächenwidmungsplan die Errichtung zulässt (§ 30a Abs 3 Oö. ROG). Ausgenommen sind freistehende PV-Anlagen mit einer Modulfläche bis 50 m².