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3.1 Raumordnung
Wesentlich zur Beantwortung der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Errichtung einer PV-Anlage auf einer Freifläche bzw im Grünland zulässig ist, sind die Vorgaben der jeweiligen Raumordnungsgesetze der Bundesländer. In manchen Bundesländern sind PV-Anlagen nur innerhalb bestimmter Eignungszonen zulässig. Teils gibt es Ausnahmebestimmungen für Anlagen bis zu einer bestimmten Leistungsgrenze oder Größe. Untenstehend findet sich eine Übersicht der raumordnungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung von PV-Anlagen auf Freiflächen bzw im Grünland.