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Dokument-ID: 946817
2 Rechtliche Informationen zu Bewässerungen
Die Bewässerung einer landwirtschaftlichen Fläche erfordert in der Regel hohen Wasserbedarf und erfolgt mitunter in den Trockenperioden – also zu Zeiten, in denen Grund- und Oberflächenwasser meist knapp ist. Eine Entnahme ist daher nicht unbeschränkt möglich. Derartige Entnahmen unterliegen daher grundsätzlich der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht und sind gem § 21 Abs 1 WRG auf maximal 25 Jahre befristet.