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2.6.6 Salzburg
Die Regelungen in Bezug auf das Campieren in Salzburg sind wesentlich vielfältiger als in den anderen Bundesländern. Gemäß dem Salzburger Campinggesetz (§ 13) kann das Campieren außerhalb von Campingplätzen vom Bürgermeister – unbeschadet anderer gesetzlicher Verbote – untersagt werden, wenn etwa Interessen der Sicherheit oder der Gesundheit von Menschen, der Landwirtschaft, der Tourismuswirtschaft, des Naturschutzes sowie des Landschafts- und Ortsbildes erheblich verletzt werden. Weiters können durch Gemeindeverordnung bestimmte Gebiete als für das Campieren zulässig oder unzulässig ausgewiesen werden.