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2.7.3 Salzburg
In Salzburg unterliegt das Sammeln von Pilzen der allgemeinen Einschränkung, dass max 2 kg Pilze pro Person und Tag in der Zeit bis zum 30. September jeden Jahres nur zwischen 7:00 und 19:00 Uhr gesammelt werden dürfen, ab 1. Oktober nur bis 17:00 Uhr. Das mutwillige Beschädigen oder Vernichten von Pilzen und des Pilzmyzels ist untersagt. Weiters gilt das Verbot, alte und wurmstichige sowie giftige und ungenießbare oder Pilze unbekannter Art zu sammeln. Die Verwendung von mechanischen Hilfsmitteln wie Hacken, Hauen oder Rechen etc (ausgenommen Messer) ist nicht erlaubt. Es besteht eine Bewilligungspflicht durch die Behörde, wenn die Pilze zum Verkauf bestimmt sind. In bestimmten Gebieten ist das Sammeln gänzlich verboten. Zuwiderhandlungen werden als Verwaltungsübertretungen bestraft.