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Heinz Wilfinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.2 Selbstberechnung und Entrichtung der Gebühr

Grundsätzlich hat der Verpächter die Gebühr selbst zu berechnen und an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (FAGVG) abzuführen. Der Vertrag muss nicht an das Finanzamt übermittelt werden. Werden vom Verpächter in einem Kalendermonat (Anmeldezeitraum) mehrere Pachtverträge abgeschlossen, sind diese in Summe selbst zu berechnen und ist die darauf entfallende Gebühr zu entrichten.

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