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Dokument-ID: 940032
3.6 Steiermark – grundverkehrsbehördliche Genehmigung (Pacht und Nutzungsüberlassung)
Das Steiermärkische Grundverkehrsgesetz verfolgt im Hinblick auf landwirtschaftliche Grundstücke das Ziel, die Grundlagen für einen leistungsfähigen Bauernstand sowie für wirtschaftlich gesunde land- und forstwirtschaftliche Betriebe zu erhalten und langfristig zu sichern (§ 1).