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Neu Dokument-ID: 1186660

Harald Posch | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.4.6 Steiermark

Ausgenommen von der Genehmigungspflicht sind:

  • Gem § 5 Abs 2 Z 5 Stmk. ElWOG 2005 Photovoltaikanlagen mit einer installierten elektrischen Engpassleitung von weniger als 1000 kWp und die mit diesen Anlagen zusammenhängenden Speicheranlagen
  • Gem § 5 Abs 2 Z 1 Stmk. ElWOG 2005 Erzeugungsanlagen (unter anderem auch eine PV-Anlage) die abfall-, verkehrs-, berg-, oder gewerberechtlichen Vorschriften unterliegen

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