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Dokument-ID: 1035430
2.8 Tierhalterhaftung in der Alm- und Weidewirtschaft
Häufig finden Freizeitnutzungen auf Almen und Weiden statt, auf die Kühe aufgetrieben werden.
Anlassfall
Nach einem Vorfall im Pinnistal aus dem Jahr 2014, wo eine Wanderin nach einer Kuhattacke tragisch ums Leben kam, stellte sich die Frage nach der Haftung des tierhaltenden Landwirtes. Das Landesgericht und das Oberlandesgericht Innsbruck haben in diesem Einzelfall eine grundsätzliche Haftung des Tierhalters bejaht, wobei vonseiten des Oberlandesgerichtes ein Mitverschulden der Wanderin festgestellt wurde.