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Dokument-ID: 970294
4.4 Transport von Pflanzenschutzmitteln
Pflanzenschutzmittel fallen zum Teil in die Kategorie „gefährlicher Güter“ und unterliegen somit beim Transport auf der Straße den Vorgaben des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBG) und des Europäischen Übereinkommens bezüglich der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Auch ungereinigte Leergebinde sind als Gefahrgut eingestuft und müssen daher entsprechend transportiert werden.