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2.5 Übergangsergebnis
Die Gewinnermittlung im Rahmen der Vollpauschalierung gilt als stark vereinfachte Buchführung (Besteuerung nach Soll-Grundsätzen), währenddessen die Teilpauschalierung als vereinfachte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Besteuerung nach Ist-Grundsätzen) anzusehen ist (vgl Jilch, 602). In der Pauschalierungsverordnung ist geregelt, dass beim Wechsel zwischen Voll- und Teilpauschalierung kein Übergangsergebnis gebildet werden muss. Der Wechsel zwischen diesen beiden Gewinnermittlungsarten ist damit erleichtert. Ansonsten ist jedoch bei jedem Wechsel zwischen einer Gewinnermittlungsart nach Soll-Grundsätzen und einer Gewinnermittlungsart nach Ist-Grundsätzen und umgekehrt, ein Übergangsergebnis zu bilden. Bei stark wachsenden Betrieben, welche bisher vollpauschaliert waren und nun die Grenzen überschreiten, ist außerdem zu überlegen, ob ein sofortiger freiwilliger Übergang zur Buchführung sinnvoll sein könnte, da man sich die Ermittlung eines Übergangsergebnisses ersparen würde.