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3 Überhang – Selbsthilferecht
Dringen Wurzeln eines fremden Baumes oder einer Pflanze in das eigene Grundstück ein oder hängen dessen Äste über dem eigenen Luftraum, so ist man berechtigt, von seinem gesetzlich gewährleisteten Selbsthilferecht Gebrauch zu machen. Zu diesem Zweck darf man die Wurzeln aus dem eigenen Grund und Äste, die über den eigenen Luftraum ragen auf eigene Kosten entfernen oder sonst benützen (so könnte man etwa die Hängematte daran befestigen). Das Grundstück des Eigentümers darf zu diesem Zweck aber nicht ohne dessen Zustimmung betreten werden. Gleiches gilt für das Anlehnen einer Leiter oder das Beklettern des Baumes.