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Dokument-ID: 938809
5.3 Überschreitungen der nach dem KFG/KDV höchstzulässigen Abmessungen und Massen
Sind die obengenannten Abmessungen und Gesamtmassen dennoch nicht ausreichend, ist dem Fahrzeug eine allgemeine Zulassung zum Verkehr verwehrt. Um jedoch nicht komplett von der Möglichkeit am Straßenverkehr teilnehmen zu können ausgeschlossen zu werden, kann in diesem Fall für das Fahrzeug eine für das jeweilige Bundesland eingeschränkte Zulassung beantragt werden.