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4.1 Vor Vertragsabschluss
Vor Abschluss eines Vertrages in Zusammenhang mit der Errichtung einer PV-Anlage gilt es, einige grundlegende und wesentliche Punkte zu überlegen. Vorprüfungen hinsichtlich Notwendigkeit und Vorliegen der Bewilligungen nach den verschiedenen Materiengesetzen werden grundsätzlich vom Betreiber der PV-Anlage vorgenommen. Auch gilt es, die steuerrechtlichen Konsequenzen zu berücksichtigen sowie Auswirkungen auf die Beihilfefähigkeit der Fläche zu prüfen. Empfohlen wird, zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine rechtliche Beratung (zB durch Landwirtschaftskammern im jeweiligen Bundesland oder spezialisierte Anwälte) in Anspruch zu nehmen.