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Neu Dokument-ID: 940976

Harald Posch | Praxiswissen | Fachbeitrag

4 Waldbehandlung an der Eigentumsgrenze

Für die Waldbehandlung entlang der Eigentumsgrenze finden sich die Regelungen hauptsächlich im ForstG 1975.

Waldeigenschaft nach dem Forstgesetz

Wald ist eine mit forstlichem Bewuchs bestockte Grundfläche, insofern die Bestockung eine Mindestfläche von 1000 m² und eine durchschnittliche Breite von 10 m erreicht. Was als forstlicher Bewuchs gilt, ist im Anhang des ForstG aufgelistet. Darunter fallen zB die Tanne, die Lärche, die Fichte, die Birke, die Rotbuche usw.

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