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7.5 Wasserrechtliche Bewilligung – Verfahrensablauf
Wasserrechtliche Bewilligungen werden nach Durchführung eines im Wasserrechtsgesetz näher geregelten Verfahrens erteilt. Im Zuge des Wasserrechtsverfahrens wird geprüft, ob öffentliche Interessen (insbesondere Auswirkungen auf Gewässer) und fremde Rechte ausreichend geschützt werden und der Stand der Technik gewahrt wird. Gegebenenfalls erlässt die Wasserrechtsbehörde einen positiven Bewilligungsbescheid. Darin werden der Umfang der Bewilligung genau protokolliert und gegebenenfalls Verpflichtungen des Betreibers der Zuchtanlage in Form von Auflagen festgehalten.