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5.9 Wien – Grenzabstandsregelungen
Mindestpflanzabstände für Kulturpflanzen von Grundstücksgrenzen
In Wien sind bei der Pflanzung von Bäumen, Weinstöcken, Sträuchern und ähnlichen Gewächsen – ähnlich wie in Niederösterreich – Grenzabstände zu jenen Grundstücken einzuhalten, die dem Obst-, Garten-, Wein- oder Ackerbau gewidmet sind. Die Abstände variieren je nach Art des Gewächses zwischen 0,5 m und 6 m. Die Bestimmungen gelten nicht für Pflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen und zum Schutz von Böschungen, sowie für Grundflächen, die dem Wiener Kleingartengesetz oder den forstrechtlichen Vorschriften unterliegen. Zur Maximalstrafe von EUR 1.050,– kann das zuständige Magistrat vorschreiben, dass die vorschriftswidrige Bepflanzung gesetzeskonform geändert werden muss.