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Neu Dokument-ID: 1026376

Renate Schmoll | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.6.10 Wien

Für die Stadt Wien sieht eine Verordnung des Magistrates vor, dass außerhalb von Campingplätzen an im Freien gelegenen öffentlichen Orten weder das Auflegen und Benützen von Schlafsäcken oder Zelten noch das Abstellen von Pkws, Wohnmobilen und -wagen oder dgl zu Wohnzwecken (schlafen) erlaubt ist.

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