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6.4 Grunderwerbsteuer und Nebenspesen
Grunderwerbsteuer
Der Käufer verpflichtet sich, 4,6 % des Kaufpreises, das sind EUR … sowie eine Barauslagenpauschale in Höhe von EUR 400,–,sohin insgesamt EUR … dem Urkundenverfasser und Treuhänder Rechtsanwalt …, … [Adresse], zeitgleich mit Erlag des Kaufpreises auf das Gebührenanderkonto IBAN … BIC … mit dem Verwendungszweck „Nebengebühren KV Name Käufer“ beim Kreditinstitut XY mit dem Treuhandauftrag zu überweisen, mit diesem Betrag die Grunderwerbsteuer (3,5 % des Kaufpreises) und Verbücherungsgebühr (1,1 % des Kaufpreises) sowie die Eingabengebühren und Archivierungskosten zu bezahlen.