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Neu Dokument-ID: 1250478

Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.1.7.1 Allgemeine Gleichhaltung

Eine allgemeine Gleichhaltung besteht hinsichtlich folgender Länder:

  • Deutschland
  • Ungarn
  • Südtirol

Mit Deutschland und Ungarn bestehen jeweils Staatsverträge, bezüglich Südtirol gibt es eine Verordnung. Wesentlich ist in diesen Fällen, dass die Gleichstellung unmittelbar in jenen Lehrberufen erfolgt, die davon erfasst sind, und ein weiterer Rechtsakt nicht notwendig ist.

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