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3.7.5 Auflistung der gefährlichen Arbeitsmittel
Gefährliche Arbeitsmittel für Jugendliche
Arbeitsmittel | Erlaubt für Jugendliche | ||
Ohne Ausbildungsverhältnis | In Ausbildung | In Ausbildung mit Gefahrenunterweisung in der Berufsschule | |
Sägemaschine mit Handbeschickung, Handentnahme oder Handvorschub des Sägegutes bzw Handvorschub bei Maschinen mit beweglichem Sägetisch | nein | 18 Monate Ausbildung, unter Aufsicht | 12 Monate Ausbildung, unter Aufsicht |
Handgeführte Sägemaschinen mit einer Nennleistung von mehr als 1.200 Watt | nein | 18 Monate Ausbildung, unter Aufsicht | 12 Monate Ausbildung, unter Aufsicht |
Handgeführte Sägemaschinen mit einer Nennleistung von weniger als 1.200 Watt | ja | ja | ja |
Bandsägen für die Metallbearbeitung | ja | ja | ja |
Bügelsägen, Fuchsschwanzsägen, Furniersägen | ja | ja | ja |
Kettensägen | nein | nein | nein |
Kettensägen mit Antivibrationsgriffen und bei Verwendung von Antivibrationshandschuhen | nein | 18 Monate Ausbildung, unter Aufsicht | 12 Monate Ausbildung, unter Aufsicht |
Hobelmaschinen mit rotierenden Messerwellen mit Handbeschickung, Handentnahme oder Handvorschub des Werkstückes oder der Maschine | nein | 18 Monate Ausbildung, unter Aufsicht | 12 Monate Ausbildung, unter Aufsicht |
Handgeführte Hobelmaschinen mit einer Nennleistung von mehr als 1.200 Watt | nein | 18 Monate Ausbildung, unter Aufsicht | 12 Monate Ausbildung, unter Aufsicht |
Handgeführte Hobelmaschinen mit einer Nennleistung von weniger als 1.200 Watt | ja | ja | ja |
Dickenhobelmaschinen | ja | ja | ja |
Fräsmaschinen mit Handbeschickung, Handentnahme oder Handvorschub des Werkstückes | nein | 18 Monate Ausbildung, unter Aufsicht | 12 Monate Ausbildung, unter Aufsicht |
Handgeführte Fräsmaschinen mit einer Nennleistung von mehr als 1.200 Watt | nein | 18 Monate Ausbildung, unter Aufsicht | 12 Monate Ausbildung, unter Aufsicht |
Handgeführte Fräsmaschinen mit einer Nennleistung von weniger als 1.200 Watt | ja | ja | ja |
Fräsmaschinen für die Metallbearbeitung | ja | ja | ja |
Schneidemaschinen mit Handbeschickung, Handentnahme oder Handvorschub des Schneidegutes | nein | 18 Monate Ausbildung, unter Aufsicht | 12 Monate Ausbildung, unter Aufsicht |
Brot- und Wurstschneidemaschinen | ja | ja | ja |
Handgeführte Trennmaschinen und Winkelschleifer mit einer Nennleistung von mehr als 1.200 Watt | nein | 18 Monate Ausbildung, unter Aufsicht | 12 Monate Ausbildung, unter Aufsicht |
Handgeführte Trennmaschinen und Winkelschleifer mit einer Nennleistung von weniger als 1.200 Watt | ja | ja | ja |
Bandschleifmaschinen | nein | Beginn Lehrzeit | Beginn Lehrzeit |
Handgeführte Bandschleifmaschinen mit einer Nennleistung von mehr als 1.200 Watt | nein | Beginn Lehrzeit | Beginn Lehrzeit |
Handgeführte Bandschleifmaschinen mit einer Nennleistung von weniger als 1.200 Watt | ja | ja | ja |
Bandschleifmaschinen mit einer Funktion ähnlich der von Schleifböcken | ja | ja | ja |
Kantenschleifmaschinen | nein | 18 Monate Ausbildung, unter Aufsicht | 12 Monate Ausbildung, unter Aufsicht |
Stanzen und Pressen mit Handbeschickung oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm haben können | nein | 18 Monate Ausbildung, unter Aufsicht | 12 Monate Ausbildung, unter Aufsicht |
Stanzen und Pressen mit Handbeschickung oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von weniger als 6 mm aufweisen | ja | ja | ja |
Knet-, Rühr- und Mischmaschinen, bei denen die Beschickung während des Betriebs von Hand erfolgen muss und dadurch eine Gefährdung gegeben ist | nein | 12 Monate Ausbildung, unter Aufsicht | 12 Monate Ausbildung, unter Aufsicht |
Mischmaschinen für Bauarbeiten | ja | ja | ja |
Zerkleinerungsmaschinen, bei denen die Beschickung während des Betriebs von Hand erfolgen muss und dadurch eine Gefährdung gegeben ist | nein | nein | nein |
Arbeitsmittel mit Fang- und Einzugsstellen durch rotierende Teile, Walzen, Bänder und dergleichen | nein | 12 Monate Ausbildung | 12 Monate Ausbildung |
Bogendruckmaschinen | ja | ja | ja |
Drehmaschinen | ja | ja | ja |
Rollen-Rotationsdruckmaschinen | Ab vollendetem 17. Lebensjahr | 18 Monate Ausbildung, unter Aufsicht, bzw ab vollendetem 17. Lebensjahr | 12 Monate Ausbildung, unter Aufsicht, bzw ab vollendetem 17. Lebensjahr |
Furnierschälmaschinen | nein | nein | nein |
Holzschälmaschinen | nein | nein | nein |
Furniermessermaschinen | nein | nein | nein |
Nicht stationäre Hebebühnen und Hubtische | ab vollendetem 17. Lebensjahr | 12 Monate Ausbildung, unter Aufsicht, bzw ab vollendetem 17. Lebensjahr | 12 Monate Ausbildung, unter Aufsicht, bzw ab vollendetem 17. Lebensjahr |
Stationäre Hebebühnen und Hubtische | ja | ja | ja |
Bolzensetzgeräte | nein | nein | nein |
Schlachtschussapparate | nein | nein | nein |
Betäubungszangen | nein | nein | nein |
Dampfkessel und Druckbehälter für Dämpfe sowie Wärmekraftmaschinen, soweit diese in den Geltungsbereich des § 3 Abs 1 Z 1 und § 3 Abs 1 Z 2 lit a und b des Kesselgesetzes, BGBl Nr 211/1992, in der jeweils geltenden Fassung, fallen | nein | nein | nein |
Druckluftkompressoren | ja | ja | ja |
Bedienung von bühnentechnische Einrichtungen | Ab vollendetem 17. Lebensjahr | Ab vollendetem 17. Lebensjahr | Ab vollendetem 17. Lebensjahr |
Bedienung von Schleppliften | nein | nein | nein |
Zureichen von Bügeln bei Schleppliften | Ab vollendetem 16. Lebensjahr | Ab vollendetem 16. Lebensjahr | Ab vollendetem 16. Lebensjahr |
Führen von Bauaufzügen | nein | nein | nein |
Führen von selbstfahrenden Arbeitsmitteln auf dem Betriebsgelände | nein | nein | nein |
Lenken von Kraftfahrzeugen auf dem Betriebsgelände | ja, wenn diese eine Lenkerberechtigung nach kraftfahrrechtlichen Vorschriften besitzen | ja, wenn diese einen Lernfahrausweis oder eine Lenkerberechtigung nach kraftfahrrechtlichen Vorschriften besitzen | ja, wenn diese einen Lernfahrausweis oder eine Lenkerberechtigung nach kraftfahrrechtlichen Vorschriften besitzen |
Einschießen von Waffen | nein | 18 Monate Ausbildung, unter Aufsicht | 18 Monate Ausbildung, unter Aufsicht |
Wartung und Montage von Aufzügen | nein | 18 Monate Ausbildung, unter Aufsicht | 12 Monate Ausbildung, unter Aufsicht |
Bedienung von Hebezeugen, wenn die zu bewegende Last 1,5 t überschreitet | nein | nein | nein |
Bedienung von Hebezeugen, wenn die zu bewegende Last 1,5 t nicht überschreitet | nein | 24 Monate Ausbildung, unter Aufsicht | 24 Monate Ausbildung, unter Aufsicht |
Bedienung von Ladehilfen die mit einem Fahrzeug fest verbunden sind (Ladebagger, Ladekranen mit einer Tragfähigkeit von nicht mehr als 5 t und einem Lastmoment von nicht mehr als 10 t, Ladebordwände, Kippeinrichtungen usw) | nein | Jugendliche, die zu Berufskraftfahrern ausgebildet werden nach 24 Monaten, unter Aufsicht | Jugendliche, die zu Berufskraftfahrern ausgebildet werden nach 24 Monaten, unter Aufsicht |
Bedienung von Plasma-, Autogen- und Laserschneideanlagen | nein | 18 Monate Ausbildung, unter Aufsicht | 18 Monate Ausbildung, unter Aufsicht |
Schweißarbeiten | ab vollendetem 17. Lebensjahr | ab Beginn der Ausbildung, unter Aufsicht, soweit nicht erschwerende Bedingungen gem § 7 Z 12 vorliegen | ab Beginn der Ausbildung, unter Aufsicht, soweit nicht erschwerende Bedingungen gem § 7 Z 12 vorliegen |